Verschärfung griechischer Strafen fürs Wildcamping

Veröffentlicht am 11. Mai 2025 um 11:22

Kreta ist besonders bei Teilzeitnomaden beliebt, die in den letzten Jahren vermehrt mit ihrem Campingmobil der nordeuropäischen Kälte entgehen wollten und unter griechischer Sonne überwintern. Das dürfte ab jetzt deutlich schwieriger werden, da die griechische Regierung dem Wildcamping den Kampf angesagt hat. Bußgelder bis 3.000€ fürs unerlaubte Campen und sogar Haftstrafen sind nun möglich.

Camping in Griechenland  ab sofort deutlich teurer

Hoffentlich legalisiert, d.h. komerziell und versteuert muss der Stellplatz sein. Sonst wird es ab jetzt teuer in Griechenland ©TheoRivierenlaan/pixabay

 

Eigentlich ist Kreta ein Traum für Camper – sieht man einmal davon ab, dass naturgemäß nur die wenigsten abgelegenen Inseln auf den eigenen vier bis acht Reifen erreicht werden können: Die Anreise per Fähre ist nicht immer ein Spaß und wird zusehends teurer. Doch die mediterranen Temperaturen mit viel Sonne im Winter, die schönen Strandbuchten und die beeindruckende Landschaft entschädigen viele Teilzeitnomaden für die lange Anreise aus Nordeuropa. Camping-Liebhaber werden es in Zukunft allerdings wohl deutlich schwerer haben, überhaupt einen Stellplatz für ihr mobiles Heim zu finden, denn die griechische Regierung geht seit dem 20. Januar 2025 mit einer Gesetzesverschärfung gegen das weit verbreitete Wildcamping an Kretas Küsten, Sehenswürdigkeiten und idyllisch gelegenen Parkplätzen vor. Eigentlich schon seit Jahrzehnten verboten, soll das campieren an nicht ausdrücklich dafür freigegebenen Plätzen nun mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch damit nicht genug.

Küstenstreifen, Waldränder, Seeufer, Strände: nach wie vor illegal – und seit 2025 teuer

Eine im Januar verabschiedete Verschärfung des Gesetzes zur Besteuerung von kurzfristigen Mietverträgen enthält auch eine Verordnung, die nicht nur das Aufstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen, Campervans und umgebauten Bussen zum Zwecke des Campens an Stränden, in staatlichen Wäldern und auf öffentlichen Flächen im Allgemeinen verbietet – sondern auch das Parken von Wohnmobilen auf kommunalen Parkplätzen, in Wohngebieten, in öffentlichen Bereichen oder auf Privatgrundstücken einschränkt. Ausgenommen von der Regelung sollen lediglich Rastplätze an Autobahnen sein. Darüber hinaus verbietet die neue Gesetzgebung unter Androhung von 300 Euro Bußgeld pro Fahrzeug auch die nicht-kommerzielle Unterbringung von mehr als einem Wohnmobil auf einem privaten Grundstück. Also auch die Praxis, sich mit seinem Wohnmobil privat bei Freunden und Bekannten unterzustellen, soll nun demnach beschränkt werden:

"Das Aufstellen von Zelten und das Abstellen von Anhängern (...) und Wohnmobilen an archäologischen Stätten, am Meer, an Stränden, an öffentlichen Plätzen im Allgemeinen sowie das unentgeltliche Aufstellen von mehr als einem Wohnwagen durch Privatpersonen ist (...) verboten. Zuwiderhandelnde werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei (3) Monaten oder mit Geldstrafe nach dem folgenden Absatz bestraft. (...) Die Zuwiderhandelnden werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300 EUR pro Person oder pro Campingplatz oder pro Transportmittel belegt, das von der Polizei oder der Hafenbehörde, die den Verstoß feststellt, verhängt (...) Bei Kontrollen durch gemischte Teams wird die Strafe von dem bei der Kontrolle anwesenden Polizeibeamten verhängt." (Gesetz 5170/2025)

Hartes Ende der Duldung des nichtkommerziellen Wildcampings

Bislang war es durchaus üblich, dass man in der Nebensaison und im Winter an vielen beschaulichen Plätzen Kretas ein paar Wohnmobile mit ausländischen Kennzeichen sah, die da parkten, oder eben auch etwas mehr. Das wurde weitestgehend geduldet – nicht zuletzt, da es bei den zuständigen Behörden kaum Kapazitäten gab, all die abgelegenen Hotspots des »Vanlifes« der ansehnlichen und recht weitläufigen Insel zu überprüfen. In den meisten ländlichen Gebieten Kretas sind die lokalen Polizeikräfte hinreichend mit ihren anderen Aufgaben beschäftigt und hatten wohl schlicht kein Interesse, im Einzelfall auch noch über noch Parken oder schon Campen ausländischer Gäste zu entscheiden – gilt es doch als ungeschriebenes Gesetz, dass Touristen im Straßenverkehr auf Kreta mit besonderer Nachsicht begegnet wird.

Doch die neue Regelung, wonach Campingmobile auch während des Einkaufs oder des Besuchs einer Sehenswürdikeit ohne Übernachtungsintention schon gesetzwidrig geparkt sein könnten, macht die Situation für alle Beteiligten natürlich etwas kompliziert. Auch und besonders, weil eine Frist länger als 24 Stunden fürs Abstellen der Fahrzeuge genannt ist – eine einzige Übernachtung wäre also demnach straffrei? Und wer genau stoppt die Zeit?!

Ein Trojanisches Pferd der Gesetzgebung?

Zur Begründung des Gesetzes wird vom griechischen Tourismusministerium angegeben, dass "das Ziel der Verordnung letztlich darin besteht, die Untergrabung legal betriebener Campingplätze zu vermeiden". Das Gesetz sorge für die Einhaltung von Hygiene und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen. Es verhindere außerdem die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes zum Nachteil von Umwelt und Altertümern.

Der Hellenic Motorhome Club hat den Staat bereits um eine Klarstellung des Gesetzes gebeten und ein gerichtliches Vorgehen dagegen angekündigt, nachdem einige Mitglieder des Vereins im westgriechischen Akrata mit hohen Geldstrafen fürs Parken ihrer Wohnmobile belegt wurden. Die umstrittene Verordnung sei "im Vorbeigehen" verabschiedet worden und in ein Gesetz aufgenommen, das eigentlich kurzfristige Mietverträge betrifft.

Die Demokratie erfunden, nicht den Camping-Urlaub

Das könnte auch ein Hinweis darauf sein, was und vor allem wer mit dem Gesetz gemeint sein soll. Denn die Anzahl von in Griechenland zugelassenen Wohnmobilen wird lediglich auf rund 2.100 Fahrzeuge geschätzt. Wie viele davon überhaupt fahrbereit und nicht in einem Kleingarten-Abstellgleis als Berghütte genutzt werden, ist eine andere Frage. Die Mehrzahl der anvisierten Motorhomes dürfte aus Übersee zu Besuch sein, besonders aus Mittel- und Nordeuropa. Nun ist es weder ungewöhnlich, noch verwerflich, wenn ein Urlaubsland wie Griechenland die Nutzung der sehenswertesten seiner Landschaftsteile, sein natürliches Kapital sozusagen, regulieren und daran verdienen will. Denn wer mit seinem Wohnmobil, Campervan oder Zelt irgendwo in der Wildnis übernachtet, zahlt weder die umstrittene T̶o̶u̶r̶i̶s̶m̶u̶s̶s̶t̶e̶u̶e̶r̶  pauschale Umweltabgabe pro Nacht, noch werden dabei weitere Umsätze für die Unterbringung getätigt, die ebenfalls zusätzliche Steuereinnahmen generieren könnten.

Schadet die Strafandrohung der angestrebten Ausweitung der Tourismussaison?

Nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz im Kern darauf abzielt, die angesichts des nicht eben dichten Campingplatz-Netzes Griechenlands übliche Gewohnheit zu unterbinden, den Stellplatz vornehmlich privat und inoffiziell zu organisieren. Allerdings, ohne Ausweichstrukturen dürfte es demnächst voll werden auf den zugelassenen Campingplätzen Kretas – jedenfalls solange es keine praxisnahe Regelung zur organisierten Abstellmöglichkeit von Campingmobilen gibt, mit denen etwa Neuseeland gute Erfahrungen gemacht hat. Dort gibt es von staatlichen, rudimentär ausgestatteten Übernachtungsstellplätzen für autarke Camper bis zum kommerziellen Luxus-RV-Park vielerlei Abstufungen, um den naturnahen Urlaub aller Gäste gesetzes- und umweltkonform zu gestalten. Doch von solchen Bestrebungen ist in Griechland noch nichts zu sehen. So kann es durchaus sein, dass sich einige Besucher noch einmal überlegen, ihren Campingurlaub in Griechenland verbringen zu wollen. Ob das dann so gewollt ist in unsicheren Zeiten, die sich wohl auch jetzt schon auf die gesamte Buchungssituation in griechischen Urlaubsregionen auswirkt? Denn das ist es ja eigentlich, was Griechenland will: weg vom konzentrierten, saisonalen Pauschaltourismus hin zu modularen Individualreisen übers ganze Jahr hinweg. So in etwa, wie es Camper tun.

Camping direkt am Strand wird sschwieriger werden in Griechenland

Stellplätze auf griechischen Camping-Arealen könnten demnächst knapp werden  ©StockSnap/pixabay

 

Weiterführende Links:

Wohnwagen unter Verfolgung laut Kathimerini

Strengere Regeln für Wohnmobile in Griechenland via ADAC

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