Wen es als Dauergast nach Kreta zieht, der wird sich früher oder später auch mit den landestypischen Gepflogenheiten bei der Kontoeröffnung, dem Hauskauf oder dem sehr speziellen griechischen Steuerrecht konfrontiert sehen. Wir geben einen kleinen Überblick über einige wichtige aktuelle Aspekte, die das Leben in Griechenland im Jahr 2025 ausmachen – und wie sie sich möglichst günstig gestalten lassen.

2025 haben sich bereits einige Bedingungen für Bürger in Griechenland geändert ©Kretaplan
Das griechische Bankkonto - ein notwendiges Übel?
Leider ja. Wer in Griechenland seinen Wohnsitz nimmt, kommt kaum um die Eröffnung eines Girokontos bei einem griechischen Geldinstitut herum. Viele Rechnungen von Versorgern sowie Steuerzahlungen und Strafzettel können unbar nur mit einem unverwechselbaren 25-stelligen RF-Code (Reason for Payment) von einem griechischen Bankkonto angewiesen werden. Lediglich einige Versicherungen bieten eine reguläre SEPA-Überweisung der Beiträge an, die demnach auch von Banken aus dem Ausland kommen können. Da nun einmal aber auch Gelder auf dem eigenen Konto eingegehen müssen, um überhaupt etwas bezahlen zu können, haben sich die griechischen Banken einige saftige Gebühren erdacht, die traditionell auf Geldeingänge auf dem eigenen Konto erhoben werden, beispielsweise bei Gehaltseingängen oder Einzahlungen von Auslandskonten. Richtig gelesen, wo anderenorts Girokonten kostenfrei sind, wenn sie als Gehaltskonto genutzt werden, müssen Kunden griechischer Banken immer ein paar Euro von jedem Gehaltseingang an die Bank abtreten. Und griechische Arbeitgeber dürfen Gehälter nur auf Konten bei inländischen Banken auszahlen.
Kretaplan-Tipp:
Richtig teuer kann es werden, wenn man etwa zum Zweck des Hauskaufs ein griechisches Bankkonto eröffnet – was zwingend Voraussetzung ist – und man sich nicht vorab über die Konditionen informiert, etwa weil die Kontoeröffnung ein lokaler Anwalt im Auftrag erledigt. Da können schnell beim Kontoeingang des Kaufpreises mehrere Hundert Euro Gebühren anfallen, je nach Gier der Bank.
Deckelung der Bankgebühren ab 2025
Mitte Dezember 2024 wurde der griechische Staatshaushalt für das Jahr 2025 verabschiedet, wobei ein Hauptaugenmerk auf der Senkung der Verbraucherkosten lag. So strebte die griechische Regierung unter anderem eine Deckelung der Bankgebühren für Privatkunden an. Demnach sind beispielsweise alle Zahlungsaufträge mit RF-Code an Behörden, Versorgungsunernehmen u.ä. nun gebührenfrei. Für SEPA-Überweisungen unter 5.000 Euro zwischen verschiedenen Geldinstituten dürfen maximal 0,50 Euro erhoben werden, nicht mehr mehrere Euro wie bisher. Auch der Zugang zu Geldautomaten, besonders in ländlichen Gebieten, soll vereinfacht werden, in dem in Gemeinden, in denen es nur einen Geldautomaten eines Instituts gibt, keine Gebühren für Bargeldabhebungen mehr erhoben werden. Auch für die Abfrage des Kontostands an einem Geldautomaten einer anderen griechischen Bank fallen keine Gebühren mehr an. Weiterhin fallen die Tageslimits für IBAN-lose Sofort-Transaktionen über das kommerzielle, elektronische IRIS-Zahlungssystem großzügiger aus, Privatpersonen dürfen nun täglich 500 Euro für allgemeine Transaktionen und weitere 500 Euro für Zahlungen an private Dienstleister wie Ärzte oder Rechtsanwälte leisten.

Bislang spross immer viel langwieriger Papierkram, wenn ein Haus in Griechenland den Besitzer wechseln sollte ©Kretaplan
Schneller und einfacher durch digitale Grundbücher
Wer noch vor ein paar Jahren ein Haus in Griechenland erwerben wollte, musste mit jeder Menge Papierkram rechnen. Denn die beauftragten Anwälte und Notare mussten kiloweise Unterlagen zusammen sammeln, die die detaillierte Historie einer Immobilie samt möglicher Stuerschulden und Rechtmäßigkeitsnachweise von Um- und Anbauten nachweisen sollte. Anwälte mussten in das lokale Grundbuchamt pilgern, um Akten und Pläne auszugraben. Mit all diesen zeitfressenden Umständen soll bald endgültig Schluss sein, denn Griechenland arbeitet derzeit mit Hochdruck an der lange aufgeschobenen Digitalisierung des Grundbuchwesens.
Immobilien, die nun gehandelt werden, sollen automatisch nur noch in digitaliserter Form vorliegen. Im vergangenen Juni wurden bereits die kretischen Präfekturen Heraklion und Lassithi aufgenommen, die Abdeckung Griechenlands mit insgesamt 1.692.630 Immobilien im digitalen Grundbuch liegt nun bei rund 66%, bis Anfang 2026 soll die Umstellung auf komplett digitale Abläufe landesweit abgeschlossen sein. „Für Arkadien, Heraklion und Lassithi beginnt ein neues Kapitel. Mit ihrer vollständigen Integration in das digitale Kataster tritt Griechenland entschieden in eine neue Ära ein: eine Ära klarer Eigentumsverhältnisse, einheitlicher Regeln und moderner Dienstleistungen für alle Bürger", so der stellvertretende Minister für digital Governance, Christos Boukoros.
Kretaplan-Tipp:
Erkundigen Sie sich vorab, wann eine Immobilie zuletzt den Besitzer wechselte. Denn auch wenn ab sofort in den erfassten Gebieten sämtliche Transaktionen mit dem Grundbuchamt wie auch notarielle Urkunden ausschließlich digital abgewickelt werden, ist es bei älteren Objekten denkbar, dass die Daten noch nicht komplett digitalisiert vorliegen. Und all die notwendigen Nachweise zu erfassen, das kann dann wieder dauern...

Griechische Häfen, nicht nur beliebt bei Chinesen, sondern auf für Teilzeitnomaden aus aller Welt ©Kretaplan
Steuerliche Sonderregeln treiben Einnahmen in die Höhe
Die Tagesschau berichtete kürzlich in einem gewohnt ausgewogenen Beitrag über die griechische Volkswirtschaft unter dem Titel "Vom Sorgenkind zum Musterschüler" über 2,3 % Wirtschaftwachstum im Jahr 2024, boomenden Tourismus und funktionierende Digitalisierung (s.o.) sowie die erfolgreiche Bekämpfung der traditionellen Steuerhinterziehung. Sieht man aber etwas genauer hin, stiegen die deklarierten Steuereinkünfte um 14,4 Milliarden auf 106 Milliarden Euro, was teilweise auch auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von monatlich 830 Euro Brutto zurückzuführen ist. Weiterhin wurde das hoch umstrittene System der "Vermutung" auf die Besteuerung der Freiberufler ausgedehnt, 56% der Freiberufler mussten aufgrund dieser angenommenen Einkünfte Steuern in Höhe von 470 Millionen Euro zusätzlich zahlen, lediglich 44% wurden auf Grundlage ihrer tatsächlichen Einkünfte taxiert. Knapp 5.000 Freiberufler legten Berufung ein, um die vermeintlichen Beträge durch eine Betriebsprüfung anzufechten!
Auch für Privatpersonen wurden die "Vermutungen" wieder teuer, fast jeder fünfte Steuerzahler, besonders Arbeitnehmer, Rentner und Landwirte, mussten zu den 4,17 Milliarden Euro Mehreinnahmen an Steuern beitragen, indem ihren tatsächlichen Ausgaben ein fiktives Einkommen entgegengestellt wurde, das über den gemeldeten tatsächlichen Einkünften lag. Dieses fiskalische Phänomen ist nicht ganz leicht begreiflich zu machen, aber vielleicht am Praxisbeispiel so: Kauft man sich ein KfZ mit mehr als 1.599 ccm Hubraum, wird angenommen, dass das Einkommen über dem Durchschnitt und den tatsächlichen Einkünften liegt und wird mit einer zusätzlichen Steuer belegt. Und auch das gilt es zu beachten: Tätigt ein steuerpflichtiger Bürger nicht einen gewissen Prozentsatz seines Einkommens als elektronisch erfasste Ausgaben über sein finanzamtlich überwachtes Bankkonto, etwa über Kreditkartenausgaben, wird automatisch Steuerhinterziehung angenommen und das mit einer zusätzlichen Steuer geahndet, die sich für 2024 auf 87,2 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen summierte – ein Plus im Vergleich zum vorangegangenen Jahr um 31,7 Millionen Euro. Vorbildlich, dieser Musterschüler.
Kretaplan-Tipp:
Nicht in Griechenland voll steuerpflichtig sein.
Weiterführende Links:
Deckelung der Bankgebühren in Griechenland ab 2025
Ostkretische Präfekturen im digitalen Grundbuch angekommen via Anatoli
Jeder zweite Grieche lebt von weniger als 10.000€ im Jahr via Radio Lasithi
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